Schiunfall Bergsportunfall
Wijnkamp Rechtsanwaltskanzlei : Ihr Spezialist für Schiunfälle und Bergsportunfälle.
Rechtshilfe bei Schiunfall, Bergsportunfall ,Lawinenunfall oder Alpinunfall.
Unsere Spezialgebiete: Bergsportrecht, Skirecht, Abwicklung von Personenschäden bei Skiunfällen.
Verletzungen bei Ski- oder Bergsportunfällen sind unser selbst gewähltes und gelebtes Spezialgebiet. Reaktionsschnelligkeit und Gründlichkeit sind nach dem Unfall essentiell. Es ist ratsam, direkt Beweise zu sammeln, Aufzeichnungen über den Unfallhergang zu führen und nach dem Unfall Hilfe zu leisten. Je nach Ihrer Position kann es ratsam sein, bei der Polizei Aussagen zu machen oder nicht. Denken Sie daran, dass die Polizei nicht über die Schuld entscheidet! Dies obliegt ausschließlich den Gerichten.
Bitte rufen Sie uns unter +43 (0)5418-20 400 an und fragen Sie nach Stephan Wijnkamp oder schicken Sie uns so schnell wie möglich eine E-Mail an office@wlawfirm.eu; idealerweise bevor Sie Angaben zum Vorfall gegenüber der Polizei machen!
Wir können uns dann schnell mit der örtlichen Polizeiinspektion oder der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und gemeinsam die weitere Vorgehensweise festlegen.
Wichtig ist so schnell wie möglich die richtige Maßnahmen zu setzen.
Wenn ein Schiunfall oder Bergsportunfall passiert, nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit unserer Kanzlei auf unter 00 43 5418 20400 auf und fragen Sie nach Dr. Stephan Wijnkamp oder senden Sie ein E-Mail an: office@wlawfirm.eu
Dr. Stephan Wijnkamp, selber begeisterter Schifahrer, Tiroler Landesschilehrer, Bergretter bei Bergrettung Tirol und fanatischer Bergsteiger, ist durch seine praxisbezogenen Tätigkeiten Spezialist für Schiunfälle sowie Lawinen- und Alpinunfälle.
Viele Touristen machen nicht zuletzt aufgrund der Natur und vor allem der atemberaubenden Berge Urlaub in Österreich. Berg- und Hüttentouren, Bergwanderungen, Mountainbiking, Rafting, Canyoning, alpines Klettern, Paragleiten und Drachenfliegen, Skifahren und nicht zu vergessen Skitouren abseits der Pisten sind Aktivitäten, die erholsam sind und Spaß machen, aber auch Risiken bergen. Dies wird oft übersehen. Wenn ein Unfall passiert, sind die Folgen oft nicht absehbar. Diese können sich über Jahre hinziehen und treten sowohl im Bereich des Strafrechts (Geld- und/oder Haftstrafe) als auch des Zivilrechts (Schadenersatz) auf.
Wenn sich ein Unfall in Österreich ereignet, gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Auch wenn Ihr ausländischer Landsmann den Unfall verursacht.
Eine möglichst frühzeitige Beratung ist wichtig, da Ihr Anspruch auch verjähren kann und dadurch seine Klagbarkeit verliert. Die Verjährungsfrist in Österreich ist kürzer als in den Niederlanden, nämlich drei Jahre nach Eintritt des Unfalls. Wenn der Anspruch bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht oder außergerichtlich anerkannt wurde, ist es zu spät. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über unsere Kanzlei zu erhalten.
Bedenken Sie, dass in Österreich der Schadenersatz und dabei insbesondere das Schmerzengeld anders bemessen wird und um ein Vielfaches höher sein kann als beispielsweise in den Niederlanden oder in Deutschland. Es ist daher ratsam, Ihren Schaden nicht voreilig in ihrem Heimatland abzuwickeln, ohne vorher zu prüfen, wie hoch der Schadenersatz nach österreichischen Maßstäben wäre. Wir mussten in jahrelanger Praxis immer wieder erleben, wie Schadenregulierer Fälle nach den Maßstäben der Rechtsordnung des jeweiligen (Wohn-)Sitzstaates geregelt und dabei übersehen haben, Zehntausende von Euro zu fordern.
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Vor allem bei Schiunfällen, Lawinenunfällen und Alpinunfällen ist es sehr wichtig so schnell wie möglich zu reagieren.
Im Falle eines Unfalls rufen Sie bitte die Nummer +43 (0)5418-20 400 an. Wenn Sie uns auf diesem Wege für den Moment nicht erreichen können, senden Sie bitte eine E-Mail an office@wlawfirm.eu oder hinterlassen Sie eine Nachricht, damit wir Sie so schnell wie möglich kontaktieren können.
Wenn sich ein Unfall ereignet, ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich an die Kanzlei wenden. So kann das Risiko minimiert werden, dass wertvolle Beweismittel verlorengehen oder Sie sich ohne Anwalt selbst bei polizeilichen Vernehmungen nur unnötig belasten.
Welches Recht gilt bei einem Skiunfall in Österreich oder zum Beispiel bei einem Bergsportunfall bei einer Expedition in Nepal?
Entscheidende Aspekte, auf die wir besonders achten, sind der Ort, an dem das Gerichtsverfahren stattfinden und das Recht, nach dem der Fall beurteilt werden soll. Skiunfälle, die sich in Österreich ereignen und an dem Personen unterschiedlicher Länder beteiligt sind, erfordert Kenntnisse des internationalen Privatrechts. Nicht nur die Haftung, sondern auch die Frage, wo ein erwirktes Urteil vollstreckt werden kann, ist von Bedeutung.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten die europäischen Verordnungen und Richtlinien. Aber auch mit einigen anderen Ländern bestehen vergleichbare Abkommen, die die Zuständigkeit und das anwendbare Recht regeln. Diese Aspekte sind ebenso zu berücksichtigen, wie die seriöse Einschätzung der Chancen der Vollstreckung eines positiven Urteils für den Mandanten im Ausland.
Verwiesen wird auf Publikationen Schirecht und Expeditionen auf dieser Webseite.
Trailer Baruntse 7.168 Meter Expedition
Interview mit Dr. Stephan Wijnkamp Tirol TV Februari 2015
Andere Spezialgebiete der Rechtsanwaltskanzlei Wijnkamp :
- Steuerrechtlicher Liebhabereiverordnungsproblematik in Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienwohnungen
- Grundverkehrsgesetz- und Raumordnungsplanungsgesetz bei Zweitwohnsitz und Ferienwohnung.
Ab 2010 ist Dr. Stephan Wijnkamp auch als Arbiter/Schlichter eingetragen bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Neben seinen Qualifikationen als Anwalt ist er österreichischer Landesskilehrer, Mitglied der österreichischen Bergrettung ,Mitglied im Kuratorium für Alpinesicherheit, und Mitglied der Pan-European Association of Personal Injury Lawyers.
Sprachen : Deutsch , Englisch, Französisch und Niederländisch.
Was brauchen wir von Ihnen :
- die Namen aller Beteiligten
- Schilderung des Unfallablaufes mit Skizze und Fotos, wenn vorhanden
- Aufstellung Ihrer Schäden
- Haftpflichtversicherung des Gegners
- wenn vorhanden, eigene Rechtschutzversicherung
Worauf sollten Sie achten :
- wenn ein anderer Schifahrer beteiligt war, dessen Namen und Anschrift festhalten und anhand eines Ausweisdokumentes kontrolliert werden;
- sofort Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben, mit Namen und Anschrift notieren;
- wenn der beteiligte Schifahrer flüchtet, eine Personenbeschreibung telefonisch an die Polizei durchgeben;
- Anfertigen einer Skizze des Unfallortes, Abstände einzeichnen, eventuell mit Skilängen messen;
- Fotos vom Unfallort anfertigen;
- wenn durch den mangelhaften Zustand der Piste ein Unfall geschah, ebenfalls Skizze anfertigen und Fotos von der Unfallstelle anfertigen;
- auch in diesem Fall Namen und Anschrift von Zeugen festhalten;
- bei Verletzungen die Polizei verständigen;
- vor Unterfertigung eines Polizeiprotokolls dieses zweimal genau durchlesen und auf Richtigstellung anfälliger Ungenauigkeiten dringen, sonst keine Unterschrift leisten.